Tipps zum Kauf von Immobilien auf Mallorca

Tipps zum Kauf von Immobilien auf Mallorca

Tipps zum Kauf von Immobilien auf Mallorca

Vor einigen Jahren noch wurde die beliebte Ferieninsel in Spanien von der Öffentlichkeit nur als Urlaubsparadies für Partyurlauber angesehen. Aufgrund der neu eingeschlagenen Richtung der zuständigen Tourismusbehörden fühlen sich Familien und Alleinreisende jedoch immer von der Insel angezogen.

Da sich die Zusammensetzung der Touristen ändert, ändern sich auch das Image der Insel und der Eindruck der Reisenden von der Insel selbst. Wenn immer mehr wohlhabende Touristen die balearische Insel besuchen, deren Dienstleistung in Anspruch nehmen und sich die touristische Struktur ändert, ändert sich auch das Umfeld. Somit ändert sich außerdem die Nachfrage nach geeigneten Immobilien in Form von Ferienhäusern oder auch als Altersruhesitz. Bevor Sie jedoch Immobilien auf Mallorca kaufen, sollten Sie die Insel selbst erkunden, um den richtigen Standort der neuen Immobilien zu ermitteln.

Vorteile des Immobilienerwerbs

Als Europäer ist es von Vorteil, dass das Rechtssystem dem deutschen Rechtssystem ähnelt, wodurch sich das Risiko minimiert und einfach zu händeln ist. Natürlich müssen die einschlägigen Vorschriften in Spanien für den Kauf von Immobilien weiterhin eingehalten werden. Als Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats müssen Sie keine Einschränkungen beim Erwerb von Immobilien einhalten und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Käufer.

Verträge und Referenzen zum Zeitpunkt des Kaufs

Bei jedem Kauf einer Immobilie auf der Baleareninsel muss der Käufer einen sogenannten “Kaufoptionsvertrag” unterzeichnen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass potenzielle Käufer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Anzahlung für den Kauf der Immobilie leisten müssen. Diese Anzahlung beträgt in der Regel 10 % des festen Kaufpreises, der dann beim tatsächlichen Erwerb der Immobilie verrechnet wird. Wenn der Verkäufer von der Option zurücktritt, muss er dem Käufer den doppelten Betrag erneut zahlen. Davon sind beide Gruppen, die Immobilien auf der balearischen Insel kaufen und verkaufen, in die Haftung genommen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine Finca oder eine Wohnung auf Mallorca kaufen.

Der Kaufprozess unterscheidet sich jedoch von dem in Deutschland, da keine formelle Verpflichtung zur Ausführung des Kaufvertrags besteht und somit auch keine Dienstleistung eines Notars in Anspruch genommen wird. Infolgedessen würde der Kaufvertrag auch mündlich angenommen werden und gilt weiterhin als rechtswirksam, ohne schriftlich festgehalten worden zu sein. Doch natürlich ist es mehr als ratsam, alles in einem schriftlichen Kaufvertrag genau festzuhalten, damit bei Bedarf ein Nachweis erbracht werden kann. Bei der Beglaubigung des Kaufvertrages hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis zu zahlen. Dies erfolgt in der Regel in Form eines Schecks, der von der ausführenden Bank im Voraus bestätigt wurde. Dies kann auch mit Bargeld erfolgen, aber hier sollten Sie immer auf die Ihre Sicherheit bedacht sein.